2-Minuten-Detektor · EU AI ActOrientierung, keine Rechtsberatung
Der 2-Minuten-Detektor: Betrifft Sie der 2. August?
Am 2. August 2026 wird der EU AI Act allgemein anwendbar. Verschoben sind nur die Hochrisiko-Pflichten (Dezember 2027) — die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten. Zuständige Behörde in Deutschland: BSI. Sanktionsrahmen: bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.
AA1
Setzen Sie einen Chatbot oder Voicebot mit Kunden- oder Bürgerkontakt ein?
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Veröffentlichen Sie KI-generierte Inhalte (Text, Bild, Audio, Video)?
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Nutzen Mitarbeitende KI-Werkzeuge wie ChatGPT oder Copilot im Arbeitsalltag?
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Wurde das betroffene System vor dem 2. August 2026 in Betrieb genommen?
Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Hinweise zum EU AI Act sind eine fachliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen empfehlen wir die Abstimmung mit einer spezialisierten Kanzlei.